Kommentar zu den Dokumenten über das Ende der Trägerschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Steinheim für den Kindergarten Steinheim,

verfasst und persönlich gefärbt von Pfarrer Tobias Praetorius

Vorbemerkung: Die Materie ist sehr umfangreich und komplex. Es ist viel zu viel, um es an einem Stück zu lesen. Dennoch soll den Interessierten durch die Offenlegung all dieser Dokumente erläutert werden, dass die Entscheidung zur Aufgabe der Trägerschaft nicht leichtfertig und vorschnell getroffen wurde. Für sachliche Rückfragen stehe ich gerne per e-mail zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Wie im Märchen…

Es gab eine Zeit, in der war das Verhältnis zur Stadt Neu-Ulm noch sehr gut. Es war dies die Amtszeit von Frau Oberbürgermeisterin Dr. Beate Merk.
In diesen Jahren gab es regelmäßige Treffen der freien Kindergartenträger, häufig im Beisein der Oberbürgermeisterin selbst und ein jährliches, themenfreies Treffen mit der Oberbürgermeisterin, bei dem in zwangloser Atmosphäre aufkommende Probleme frühzeitig angesprochen und bereinigt werden konnten. Zudem gab es im Rathaus regelmäßig einen "runden Tisch Familie“, bei dem in regelmäßigen Abständen die Lage und Probleme der Familien mit Schulleitungen, KiTa-Trägern, der Familienberatungsstelle, weiteren Fachleuten und den zuständigen Referenten der Stadt besprochen wurden.
Lange ist es her…!

Mit dem Amtsantritt von Gerold Noerenberg 2004 war diese Kultur des Miteinanders schlagartig zu Ende. Es gab nur noch Trägertreffen, wenn etwas aus Sicht der Stadt zu regeln anstand, z.B. die Erhöhung der Elternbeiträge. Bei diesem Verfahren ist es bis heute geblieben: Trägertreffen finden nur dann statt, wenn die Stadtverwaltung es für nötig hält. Die Tagesordnung wird einseitig von der Stadt vorgegeben. Mit der Einladung wird zwar aufgefordert, weitere Punkte zu benennen; die Stadtverwaltung behält sich jedoch vor, diese Punkte auch aufzunehmen. In jüngster Zeit wurden mehrfach bereits angesetzte Treffen kurzfristig abgesagt.

Im Jahr 2006 kündigte OB Noerenberg den freien Trägern an, die bislang pauschal gewährte freiwillige Leistung der Stadt Neu-Ulm nicht mehr auszahlen zu wollen, sondern eine Defizit-Vereinbarung mit den Trägern abschließen zu wollen.
Die bisherige Förderung der Stadt Neu-Ulm sah wie folgt aus:
Zu den staatlichen und kommunalen Pflichtleistungen zum Kindergartenbetrieb (jeweils 50%) gewährte die Stadt Neu-Ulm darüber hinaus
a) freien Trägern mit Baulast (=eigener Gebäude-Unterhalt) 20% freiwillige Leistung
b) freien Trägern ohne Baulast (=Gebäude im Eigentum und Unterhalt der Stadt) 8% freiwillige Leistung.
Mit diesen freiwilligen Leistungen konnten im Falle der Baulast Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen gebildet werden. Es lag in der Verantwortung des einzelnen Trägers, wie hoch diese Rücklagenzuführung ausfiel. Im Investitionsfall musste er den Eigenanteil von mindestens 20% aufbringen können. Große, mehrgruppige KiTas konnten anteilig mehr zurücklegen, weil die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten in einer großen Einrichtung einen geringeren Anteil pro Kind ausmachen.

Ein internes Abstimmungs-Papier der Evangelischen Träger vom 23.11.2006 nennt interessante Zahlen: damals machte die freiwillige Leistung der Stadt Neu-Ulm an alle freien Träger noch 700.000,-€ aus 2006-11-23 Stadt verabschiedet sich von freiwilliger Förderung.pdf, im Haushaltsjahr 2018 kamen gerade einmal noch 179.780,03 € zur Auszahlung 2020 Stadt Neu-Ulm Haushaltsplan.pdf dort Seite 196 rot markiert– und das, obwohl es im Jahr 2018 einige KiTas mehr in freier Trägerschaft gab, z.B. die Kita „am See“ in Ludwigsfeld, eine weitere KiGa-Gruppe und die Krippe in Offenhausen. Auch in Reutti und der Petrusgemeinde wurde seither kräftig ausgebaut; die einst stattlichen freiwilligen städtischen Leistungen wurden dagegen auf ein Minimalmaß heruntergeschraubt.

Die sich anschließenden Verhandlungen zwischen Stadt und freien Trägern verliefen entsprechend zäh. Nur wenige von damals sind noch in ihrer Funktion aktiv. Damals waren es:
- für die Stadt Neu-Ulm: Herr Bürgermeister Hölzel (FB Soziales), Herr Stier (Kämmerei), gelegentlich kurz als Gast: OB Noerenberg
- für die kath. Träger: Dekan Markus Mattes
- für die AWO: Herr Scheiterbauer-Puikinnen
- für die evang. Träger: Herr Wünsch (KGA Neu-Ulm), die Pfarrer E. Sperber und T. Praetorius
Die Verhandlungen zogen sich bis 2012. Die freien Träger lehnten eine Defizit-Regelung grundsätzlich ab, da eine Rücklagenbildung für Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich ist. Insbesondere die Baufinanzierung wurde angesprochen. Hier musste aus Sicht der freien Träger eine Neuregelung getroffen werden. Die alte Regelung aus dem Jahr 1992 1992-11-17 Zuschüsse an die freigemeinnützigen Kindergartenträger.pdf konnte aus unserer Sicht nicht so bleiben.
Die Stadtverwaltung zeigte sich kompromisslos und nicht verhandlungsbereit. Der damalige OB beendete die Diskussion mit einem seiner berüchtigten Auftritte sinngemäß mit diesen Worten: „Die Stadt hat noch nie jemanden hängen lassen. Wir werden immer eine individuelle Lösung finden.“
Die Regelung von 1992 findet der Sache nach heute noch Anwendung. Wie die „individuelle Lösung“ im Falle von Steinheim aussah, können sie den Jahren 2015-2020 entnehmen. Es gab keine!

Am 25.7.2013 wurde dann die Defizitvereinbarung von der Stadt Neu-Ulm an die freien Träger zur Unterschrift versandt 2013-07-25 Defizitvereinbarung.pdf. und durch Nachregelungen am 13.8.2013 2013-08-13 Anschaffung bewegliches Vermögen.pdf ergänzt.
Das Problem an diesen Regelungen ist, dass im Falle von Sanierungen oder Anschaffungen immer mindestens ein Eigenanteil von 20% vom Träger zu erbringen ist, er aber seit der genauen Defizit-Abrechnung keinerlei Möglichkeit mehr hat, diese Eigenanteile zu erwirtschaften. Langfristig führt das definitiv in die Pleite bzw. zur Abgabe der Trägerschaft mangels ausreichender Finanzierung. Steinheim als kleine Einrichtung trifft es früher als andere.

In Steinheim kam zusätzlich die Problematik hinzu, dass der Zugang zur KiTa laut den Bestimmungen der Stadt Neu-Ulm überhaupt nicht förderfähig und damit zu 100% vom Träger zu erbringen ist.

2015 wurde erstmals ein Antrag auf grundlegende Sanierung des Zugangs zum KiGa Steinheim gestellt 2015-05-19 Zuschussantrag Zugang KiGa Steinheim.pdf. Dieser wurde abgelehnt.
2016 wurde erneut ein Antrag gestellt. 2016-06-21 Antrag Zuschuss sicherer KG Weg.PDF Dieser wurde erneut abgelehnt.
Erst als 2017 die Maßnahme in eine Umgestaltung der Außenanlagen gepackt wurde, wurde zum 30-Jährigen Jubiläum des KiGa im Januar 2018 rund 65.000,-€ als Zuschuss versprochen. Der schriftliche Bescheid ließ dann jedoch bis 30.5.2018 auf sich warten. 2018-05-30 Zuwendungsbescheid KiTa Steinheim.pdf.

Dieser enthält jedoch einige juristische „Finten“, die von der Stadt als „üblich“ bezeichnet werden.
1. Es muss eine „Einverständniserklärung gegen Rückgabe“ unterzeichnet werden. Ohne diese kommt der Bescheid überhaupt nicht zum Tragen.
2. Es wird eine Höchstgrenze „bis zu“ festgesetzt.
3. Es muss akzeptiert werden, dass die Stadt einseitig kürzen kann, der Zuschuss aber bei steigenden Kosten nicht erhöht wird (Ziffer 2.5).
4. Es muss akzeptiert werden, dass der Zuschuss nach einem sehr engen Zeitfenster für Durchführung und Abrechnung ggf. komplett verfällt.

Ich persönlich kann dies nur als „Knebelvertrag“ bezeichnen, wobei es ja nicht einmal ein Vertrag ist, sondern ein einseitig von der Stadt festgesetzter Bescheid.

Es kam, wie es kommen musste: Kurz vor Weihnachten am 18.12.2018 erhielten wir den Bescheid der Förderkürzung von zugesagten 61.700,- € auf 49.800,- € . 2018-12-18 Zuwendungsbescheid KiTa Steinheim.pdf. Die oben angesprochenen „Knebel“-Klauseln kamen zur Anwendung. Der 4. Bürgermeister und Stadtrat aus Steinheim, Reinhard Junginger versprach, sich beim OB und Kämmerer für den Kiga Steinheim einzusetzen. Im Februar 2019 angesprochen, wollte er sich an das vor dem Bauausschuss als Zeugen gegebene Versprechen nicht mehr erinnern.

So mussten wir 2019 selbst das Gespräch mit der Stadt Neu-Ulm suchen. Neben der damaligen Kita-Leitung, Frau Barabeisch und Herrn Wünsch vom Kirchengemeindeamt waren auch die Kirchenvorsteher Franziska Göbel und Clemens Umbach beim Treffen am 27.3.2019 mit den Vertretern Stadt, Herrn Seiffert, Herrn Stier und Herrn Bublath anwesend.
Es wurden keinerlei Zugeständnisse in finanzieller Hinsicht gemacht, lediglich die aus Sicht der Stadt nicht zuschussfähige Gartenhütte wurde auf Vorschlag von Herrn Bublath als „bewegliches Vermögen“ klassifiziert und konnte so mit einem Eigenanteil von 20% auf die entsprechende Pauschale angerechnet werden.

Pikant an diesem Treffen war, dass die Herren der Stadt das am Vortag abgeschickte Schreiben mit der Bitte um „zeitlich befristete Zusatzplätze“ mit keinem Wort erwähnten, das am 4.4.2019 im Pfarramt eintraf 2019-03-26 Anfrage befristete Zusatzplätze.pdf.
Es schloss sich ein brieflicher Schlagabtausch mit OB Noerenberg an, der hier unkommentiert veröffentlicht werden soll. Es möge sich jede/r selbst ein Bild über die jeweilige Position machen.
2019-04-04 Antwort befristete Zusatzplätze.pdf
2019-04-17 Reaktion Bürgersprechstunde.pdf
2019-05-20 Schreiben OB Noerenberg.pdf
2019-05-27 Brief an OB Noerenberg.pdf
2019-06-01 SWP.pdf (hier der Kasten: „Hilfsbereitschaft nicht sehr groß“)
2019-07-02 Schreiben Kämmerei.pdf
2019-07-04 Antwort Kämmerei.pdf

Damit war die Sache erst einmal erledigt. Für uns war klar: Eine Erweiterung wird es nicht geben und auf den Rest-Kosten der Baumaßnahme 2018 bleiben wir sitzen. Weitere Gesprächsgänge mit den Beteiligten erschienen nicht zielführend.


Im Sommer 2019 erreichte uns ein Schreiben der Stadt Neu-Ulm, dass künftig die Pauschalen für bewegliches Vermögen nur noch für ein Jahr übertragen werden können. Was an angesparten Mitteln bis Ende 2019 nicht verbraucht ist, verfällt. Nach Abzug der Gartenhütte standen im Juni 2019 noch 4461,22 € zur Verfügung. 2019-06-19 Zuschuss bewegliches Vermögen.pdf

Daher haben wir dem Kindergarten Steinheim im Dezember drei Wünsche erfüllt, die nicht ganz dringend, aber wünschenswert waren: Ein zweiter Laptop für die Gruppe (bislang hatte nur die Leitung einen als PC). Und Waschmaschine und Trockner (bislang hatte Frau Klughammer die Wäsche des KiGa privat bei sich zuhause gewaschen). Die Rechnungen wurden rechtzeitig vor Weihnachten bei der Stadt eingereicht.
Umso überraschter waren wir dann vom Bescheid der Stadt, der uns Mitte Januar erreichte. 2020-01-07 Zuschuss bewegliches Vermögen.pdf. Nachdem der rechtzeitige Eingang im Dezember 2019 sogar noch ausdrücklich bestätigt wird und keine Barauszahlung erfolgt, kann dieser nur als weitere Provokation aufgefasst werden.
Allgemein gilt die Regel: Rechnungsjahr ist Kalenderjahr, d.h. wenn die Rechnung 2019 anfällt und vor dem 31.12. eingereicht wird, gilt sie für das jeweilige Jahr. Die über das Kirchengemeindeamt eingereichte Beschwerde blieb, wie seither alles: unbeantwortet.

Diese Art von Bescheiden und deren Umsetzung durch die Stadt war und ist die Grundlage für die Kündigung der gesamten Trägervereinbarung. Jedes finanzielle Risiko wir einseitig voll und ganz auf den Träger abgewälzt. Daher haben wir in der Kündigung eine Neu-Regelung der Investitionszuschüsse auf Vertragsbasis in gegenseitigem Einvernehmen mit sog. „Sprechklausel“ zur Bedingung für eine Weiterführung gemacht (siehe Anlage II zur 2020-06-24 Änderungsvorschläge Trägervereinbarung.pdf.)

Doch zunächst der Reihe nach:

Mit dem Amtsantritt der neuen Oberbürgermeisterin Frau Katrin Albsteiger verband und verbindet sich (auch weiterhin für die verbleibenden evangelischen Träger) die Hoffnung auf einen Neuanfang und eine Verbesserung der Beziehungen zur Stadt.

Es war gewiss frech von mir, die neue OB gleich bei der Gratulation zu ihrem Amtsantritt mit einem so grundsätzlichen Anliegen zu „überfallen“, waren wir doch mitten in der ersten Phase der Corona-Pandemie. 2020-05-04 Brief an OB Albsteiger.pdf
Ich rechne es ihr sehr hoch an, dass sie die Thematik gleich aufnahm und es inzwischen –trotz ihres sicher sehr engen Terminkalenders- bislang zu drei Besprechungs-Terminen mit ihr zum Kindergarten Steinheim kam, darunter ein Vier-Augen-Gespräch. OB Noerenberg nahm sich in seiner ganzen langen Amtszeit nicht so viel Zeit.
Es ist auch klar, dass eine neue Person an der Spitze über Jahre verfestigte Strukturen nicht plötzlich umkrempeln kann. Andererseits stand uns als Kirchengemeinde finanziell bereits das „Wasser bis zum Hals“; denn:
1. Aufgrund der weiterhin bestehenden Eigenanteile bleibt das Thema Kindergarten Steinheim ein „Fass ohne Boden“. Eine Refinanzierung der Eigenanteile ist bei der bestehenden Rechtslage der Vereinbarung aussichtslos.
2. Auch ohne Erweiterung steht der inzwischen 33-jährigen Einrichtung eine Generalsanierung ins Haus, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist.
3. Die 33 Jahre alte, eingruppige Einrichtung mit Halbtagesbetreuung steht bald in Konkurrenz zu einer neuen, dreigruppigen Ganztages-Einrichtung mit Krippe, die von der Stadt selbst betrieben wird. Wie diese Konkurrenzsituation am Ende ausgeht, kann man sich leicht vorstellen…

So blieb nichts anderes übrig als die bestehende Trägervereinbarung zu kündigen und einen konkreten Vorschlag zur Weiterführung zu machen. Da das erste Treffen mit der Oberbürgermeisterin, sowie den Herren Seiffert und Stier auf den 1. Juli 2020 terminiert war, die Kündigungsfrist für die Trägervereinbarung aber jährlich zum 30.6. abläuft, blieb nur die Möglichkeit, diese vor dem Gesprächstermin der Stadt zuzustellen, um die Frist nicht zu versäumen.
Vertrauensfrau Franziska Göbel und ich haben diese bewusst am 24.6.2020 bei der Stadt persönlich abgegeben, weil an diesem Tag der Leiter des Kirchengemeindeamtes, Herr Wünsch, einen Gesprächstermin bei der Stadt bekommen hatte. Die Vermutung lag also nahe, dass unser Gesprächstermin bewusst erst auf den 1. Juli gelegt wurde. Dies wurde im Gespräch verneint. Wir lassen das mal so stehen…

Die Kündigung deutete sich lange an (vgl. das Schreiben vom 4.4.2019), war wohlüberlegt und enthielt sehr konkrete Änderungsvorschläge für eine künftige Trägervereinbarung für eine Weiterführung der Trägerschaft durch die Evangelische Kirchengemeinde. 2020-06-24 Kündigung Trägervereinbarung.pdf und 2020-06-24 Änderungsvorschläge Trägervereinbarung.pdf.) Letztere blieben –wie bereits üblich- unbeantwortet und unkommentiert. Ebenso der Fragenkatalog zum städtischen Kindergartenhaushalt, der am beim Gespräch 1. Juli an alle anwesenden Vertreter der Stadt übergeben wurde 2020-07-01 Fragen zum KiTa-Haushalt der Stadt-1.pdf. 2020 Stadt Neu-Ulm Haushaltsplan.pdf

Die Stadt forderte ihrerseits unsere Vorstellung eines Mietzinses für die Weiterführung des Betriebes an, welcher der Stadt am 21.7.2020 übermittelt wurde. Dieser soll derzeit noch nicht offengelegt werden, da er sich noch im Verhandlungszustand befindet.

Die Kündigung wurde zur Kenntnis genommen und durch eine Sondervereinbarung insoweit für die Eltern entschärft, dass die Beendigung vom 31.12.2020 auf den 31.8.2021 verlängert wurde 2020-07-27 Fortführung der Vereinbarung.pdf.
Gleichzeitig konnte auf diese Weise Zeit gewonnen werden, zu klären, wie es künftig weitergehen soll.

Inzwischen wurde durch einen Brief aller evangelischen Träger noch einmal auf die mangelnde Kommunikation und die noch offene Beantwortung der Fragen zum KiTa-Haushalt hingewiesen 2020-10-30 Reaktion Absage Trägertreffen.pdf, 2020-07-01 Fragen zum KiTa-Haushalt der Stadt-1.pdf, 2020 Stadt Neu-Ulm Haushaltsplan.pdf

Im erwähnten Vier-Augen-Gespräch Mitte November deutete sich bereits an, dass es von Seiten der Stadtverwaltung kein Entgegenkommen bei unseren Anliegen geben würde.
Dies wurde dann in einer online-Besprechung am 3.12.2020 endgültig bestätigt.

Da auch bei diesem Gespräch erwartungsgemäß keine Antwort auf die o.g. Fragen erfolgte, wurde nach dem Gespräch ein am Vortag vorbereiteter Antrag auf Offenlegung mehrerer Haushaltsstellen im städtischen Haushalt gestellt 2020-12-02 Antrag auf Offenlegung.pdf, welcher ebenfalls bis heute unbeantwortet blieb.
Die Eltern wurden am Folgetag über den Ausgang des Gespräches schriftlich informiert. 2020-12-04 Elterninfo Trägerende.pdf.

Die von der Stadt angeforderten Unterlagen zur Trägerübertragung wurden am 8.12. übermittelt 2020-12-08 Unterlagen für Trägerübertragung geschwärzt.pdf

Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Kündigungsbeschluss der Trägervereinbarung bestätigt. Die Trägerschaft für den Kindergarten Steinheim durch die Evang.-Luth. Kirchengemeinde endet somit definitiv am 31.8.2021.

Abschließende Bemerkung:

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Dennoch ist es nicht vertretbar, die Kirchengemeinde angesichts hoher Eigenanteile und nicht vorhandener Möglichkeit zur Refinanzierung in eine letztlich unkontrollierbare Verschuldung zu treiben. Die unnachgiebige Haltung der Stadt(verwaltung) lässt keine andere Wahl als diesen Schritt zu gehen.

Wir wünschen den Eltern und Kindern, sowie dem Personal Gottes Segen für die weiteren Wege und alles erdenklich Gute. Die Stadt kann unsere Räumlichkeiten gerne so lange zur Miete nutzen, wie sie dies tun möchte.

Für die anderen freien Träger in der Stadt Neu-Ulm wünschen wir, dass ihnen durch eine baldige Neuausrichtung der Beziehungen derartige Schritte erspart bleiben. Es gab, wie eingangs erwähnt, früher auch gute Zeiten mit der Stadt Neu-Ulm. Nach den Gesprächen mit ihr bin ich mir sicher: an der Oberbürgermeisterin selbst wird es nicht liegen. Eher an der Unbeweglichkeit manch anderer Personen in der Verwaltung.

Als Kirchengemeinde sind wir sehr froh, dass wir auch weiter Kindertagesstätten betreiben und tun dies auch von Herzen gerne: das Kinderhaus Leibi und den 2020 eröffneten Waldkindergarten Rothtalfüchse. Erfreulich dabei ist, dass es auch Kommunen gibt, mit denen die Zusammenarbeit in gegenseitiger Wertschätzung wunderbar funktioniert. Das motiviert, auch weiterhin in diesem Feld tätig zu sein.

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